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Erklärung der Stadt Schwerin und der BUGA-GmbHDatum: 25.08.2006
Die Landeshauptstadt Schwerin und die BUGA -GmbH haben heute mit Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen, das der Landesverband des BUND M-V nach eigener Aussage Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu dem BUGA -Projekt „Umgestaltung Burgsee/Garten des 21. Jahrhunderts“ beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht hat. Diese Entscheidung ist angesichts des bisherigen Gesprächsverlaufes und der dabei erzielten Ergebnisse, die vielversprechende Kompromissansätze beinhalteten, nicht Nachdem im Jahre 2003 nach einem internationalen Wettbewerb das Projekt gestartet wurde, leitete die BUGA -GmbH das Planfeststellungsverfahren ein. Im Zuge dieses gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens wurden die Träger öffentlicher Belange, so auch der BUND, angehört. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der BUND noch während des schwebenden Verfahrens stets die Klage gegen den seinerzeit noch ausstehenden Planfeststellungsbeschluss angekündigt hat. Das Projekt hat im Laufe der Zeit, nicht zuletzt aufgrund der vorgetragenen Einwände und Anregungen, zahlreiche Änderungen erfahren. Diese sind mittlerweile Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusse geworden, wie der BUND heute selbst bestätigte. Dennoch gab es von Seiten des BUND weitere Bedenken, die sich letztlich auf einen Pflegeschnitt auf einer knapp 1600 qm großen Fläche (A 2) des oben angeführten Biotops reduzieren. Am vergangenen Mittwoch (23.8.2006) gab es auf Initiative des Oberbürgermeisters ein erneutes Spitzengespräch mit dem BUND. Darin waren beide Seiten übereinkommen, dass sie gemeinsam an einer Kompromisslösung weiterarbeiten wollen. Im Verlauf des konstruktiven Austausches bat die Stadt die BUND-Vertreter zunächst zu prüfen, inwieweit die Schaffung von einigen Sichtmöglichkeiten zum Schloss und zur Stadtsilhouette im Bereich der Fläche A 2 und die damit lediglich verbundene partielle Kürzung des Bewuchses als Kompromiss akzeptiert werden kann. Der BUND vertrat die Auffassung, eine solche Lösung sei fachlich nicht vertretbar. Daraufhin sind beide Seiten zu dem Ergebnis gekommen, dass sich alternativ folgender Versuch anbieten könnte: Auf der Fläche A 2 wird ein Pflegeschnitt der dortigen Gehölze vorgenommen, ausgenommen der Röhrichtbestand, wie dies übrigens der Planfestellungsbeschluss bereits vorsieht. Parallel soll ein Monitorring stattfinden, dessen Kosten die Stadt bzw. die BUGA -GmbH trägt. Die wissenschaftliche Untersuchung soll klären, ob insbesondere die dort sporadisch gesichtete Kolbenente bzw. andere Tierarten, Veränderungen durch einen Rückschnitt akzeptieren. Falls dies nicht der Fall sein sollte, hatte die Stadt zugesichert, dass die Fläche A 2 nicht mehr beschnitten wird und damit die Voraussetzungen geschaffen werden, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Zusätzlich bat der BUND darum, die besagte Fläche A 2 um einen nach ihrer Sicht besonders schützenswerten Bereich zu erweitern. Beide Seiten vereinbarten, diese Variante zu prüfen und zu signalisieren, ob dies ein gangbarer Weg wäre. Die Stadt signalisierte dies dem BUND am Donnerstag Vormittag (24.8.2006), das auch dieser Weg für die Landeshauptstadt in Frage kommt.
Quelle: Landeshauptstadt Schwerin Weitere Quellen zur Buga 2009 Schwerin Zur Übersicht |
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