Schwerins Ehrenbürgerin nicht vergessen

Vor einem Jahr, am 7. November 2005, – und nicht bereits vor zwei Jahren wie die Schweriner Volkszeitung (SVZ) in der Ausgabe vom 21. Oktober 2006, Seite 17, berichtete – schloss Schwerins Blumenfrau für immer ihre Augen.

Journalistische Sorgfaltspflicht oder eine Anfrage an die Pressestelle der Stadt hätten auch weitere Fehler in dem Beitrag vermieden. So ist Schwerins Blumenfrau keineswegs von der Politik vergessen. Oberbürgermeister Norbert Claussen legte bereits am Freitag, 20. Oktober 2006, am frühen Nachmittag ein Blumengebinde am Grab von Bertha Klingberg nieder. Anlass war der 108. Geburtstag der Verstorbenen am Sonnabend, 21. Oktober 2006. Dieser sehr persönliche Akt des Oberbürgermeisters war bewusst nicht Gegenstand einer Pressemitteilung der Stadt, da in wenigen Tagen sich der Sterbetag der Ehrenbürgerin zum ersten Mal jährt, der entsprechend gewürdigt werden soll.

Nicht den Tatsachen entspricht ebenfalls die Kritik von Reinhold Ernst, der im SVZ-Beitrag mit der Aussage zitiert wird: „Keine Ehrentafel auf dem Friedhof oder in der Stadt würdigt die großartige Schwerinerin...“ Vielmehr findet sich an der Umzäunung der im Auftrag der Stadt stets gepflegten Grabstelle eine Tafel mit dem Hinweis, dass hier die Ehrenbürgerin der Landeshauptstadt Schwerin Bertha Klingberg ruht.

Bezüglich der im Beitrag genannten Benennung eines Platzes nach Bertha Klingberg ist klar zu stellen: Es gab einen entsprechenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtvertretung am 12.12.2005 (Antragstext: „Die Stadtvertretung möge beschließen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, zu Ehren von Frau Bertha Klingberg, der ewigen Blumenfrau Schwerins, einen repräsentativen Platz oder eine solche Straße nach ihrem Namen zu benennen. Termin: Januar 2006“. Die Stadtvertretung hat den Antrag in den Hauptausschuss verwiesen. Dieser beschloss nach Beratung in den Fraktionen am 24.01.2006: „Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, die Ehrung von Frau Bertha Klingberg, der ewigen Blumenfrau Schwerins, im Rahmen der BUGA 2009 vorzunehmen. Der Antrag ist hiermit im Benehmen mit der antragstellenden Fraktion abgearbeitet.“
Die Informationen zu dem Antragverfahren, der Beratung und der Beschlussfassung finden sich für jeden Bürger recherchierbar im Bürgerinformationssystem des Stadtportals unter www.schwerin.de (Rubrik: Stadtvertretung). Weitere Quellen zur Buga 2009 Schwerin.

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

 



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