Kreisgebietsreform verfassungswidrig

Am 26. Juli verkündete das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald das Urteil über die Funktional- und Kreisgebietsreform. Das Gericht erklärte das Verwaltungsmodernisierungsgesetz in Teilen für verfassungswidrig. Die Richter sahen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung der Landesverfassung verletzt.

Oberbürgermeister Norbert Claussen: „Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen. Wir werden mit aller Sorgfalt die Auswirkungen für die Stadt Schwerin prüfen und über das weitere Verfahren beraten. Unabhängig davon werden wir aber unsere gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den umliegenden Landkreisen weiter verfolgen.“

Hintergrund: Im Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist unter anderem verankert, dass im Jahre 2009 die bestehenden zwölf Landkreise aufgelöst und aus ihnen fünf neue Kreise gebildet werden, in die die bestehenden sechs kreisfreien Städte eingegliedert werden. Damit verbunden ist die Verlagerung von Aufgaben auf die Kreise und Gemeinden.

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin



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