Austria Domain
Österreich-DomainSo sieht die E-Mail, die alle gleich aufgebaut sind, aus: Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Folgenden finden Sie die Details der Domains für 2015/2016, wir möchten Sie gerne ausführlich informieren.
Die den E-Mails angehängten Abrechnungen ( "PDF-Dateien") scheinen ebenfalls identisch zu sein (z.B. die Rechnungs- nummer 721002 ist immer gleich). Auf diese Weise entsteht eine Abrechnung des "Austria Domain Hosting". Die Empfänger werden in der Abrechnung gebeten, den angegebenen Betrag innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen, die Übertragung sollte auf ein spong. Bankkonto durchgeführt werden.
Dies, obwohl in der Realität kein vertragliches Verhältnis mit "Austria Domain Hosting" auftritt. Unserer Meinung nach ist dies daher ein Missbrauch. Darüber hinaus verstößt der Versand solcher E-Mails gegen § 107 TKG. Selbstverständlich gibt es keine Verpflichtung zur Zahlung von entsprechenden Abrechnungen. Sie können die E-Mails ganz unkompliziert löschen.
Österreich Domain Hosting sendet gefälschte Rechnung
Österreich Domain Hosting verschickt für die Registrierung 2017/2018 eine Rechnung in der Größenordnung von 179,40,- EUR. Der Empfänger sollte den Preis innerhalb von 14 Tagen auszahlen. Es gibt keinen rechtlichen Grund dafür: Schriftverkehr ist ein verstecktes Gebot. Österreich Domain Hosting sendet den folgenden Brief an die Internetnutzer: Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Folgenden finden Sie die Details der Domain-Registrierung für 2017/2018. Wir freuen uns, Sie umfassend darüber informieren zu können.
Der Brief von Austria Domain Hosting enthält eine Abrechnung für die Domainregistrierungsperiode 2017 / 2018 und den DNS / Redirectservice in Hoehe von 179. 40,- E. Ein Beleg von Austria Domain Hosting. Musst du die Zeche zahlen? Nein, Sie müssen die Rechnungsstellung für die Domains 2017/2018 nicht vornehmen, da es keinen rechtlichen Grund dafür gibt.
Ausgehend von dem oben genannten Vorschlag, der im Fall einer Akzeptanz durch Sie die Grundlage für die Rechnungsstellung bildet, führen wir für Sie folgende Leistungen durch: die Registrierung des Domainzusatzes. die zu Ihrem derzeitigen Domänennamen hinzuaddiert wird.
Wenn Sie mit dem oben Gesagten übereinstimmen, ist Ihre Domain-Registrierung für den oben Gesagten Gültigkeitsdauer. Es handelt sich um ein Übernahmeangebot und nicht um eine Rechnungsstellung, die Bezahlung dieses Angebots versteht sich als Annahme des Übernahmeangebots oder der Bestellbestätigung. Im Falle einer Nichtbezahlung verfällt diese Registrierung und der Domainzusatz steht Dritten zur Verfügung.
Deshalb ist der Brief keine Handelsrechnung, sondern ein verstecktes Unterfangen. Du setzt es, wenn du die 179. 40,- EUR an Austria Domain Hosting bezahlst. Du hast die Zeche gezahlt? Das Design des Angebotes ist missverständlich, weil es vorgibt, eine Abrechnung zu sein.
Deshalb können Sie jeden beliebigen Kontrakt nachträglich umsetzen und Ihr Guthaben bei Austria Domain Hosting einfordern. Sollten Sie eine Rechung bekommen, die Sie offenbar nicht betrifft, müssen Sie diese nicht auszahlen. Dies führt oft zu Hinweisen darauf, worum es bei einem Brief geht (ist er ernst, unehrlich usw.).
Prüfen Sie die Details auf der Lizenz. So zeigt z. B. Austria Domain Hosting einen Standort in Wien an. Austria Domain Hosting bezieht sich zum Beispiel nur auf die Domainregistrierungsperiode 2017 / 2018. Dabei gibt es keine Angabe darüber, für welche spezifische Domäne der Sender die Abrechnung vornimmt. Sie können wesentliche Hinweise darauf enthalten, ob es sich bei der angeblichen Abrechnung tatsächlich um ein verstecktes Gebot handelt.