Newsletter Gesetzliche Vorgaben
Rundschreiben Gesetzliche AnforderungenIm Falle einer physischen Personen muss der geschriebene Firmenname, im Falle einer physischen Personen der Firmenname einschließlich der Gesellschaftsform sowie der Firmenname und der Firmenname des Bevollmächtigten (im Falle einer gemeinsamen Interessenvertretung die Bezeichnung von so vielen Vertretern, wie für die Interessenvertretung erforderlich) genannt werden. Handelt es sich bei dem Absender um ein Einzelunternehmen mit mehreren Zweigniederlassungen, muss die Adresse der das Geschäft organisierenden Zweigniederlassung genannt werden - im Zweifelsfall ist dies die Hauptfiliale.
Um uns zu kontaktieren, benötigen Sie eine E-Mail-Adresse und eine Rufnummer. Ist der Versender in ein Verzeichnis (Handelsregister, Verbandsregister, Personenstandsregister oder Genossenschaftsregister) eingetragen, muss das jeweilige Verzeichnis mit seiner Registriernummer versehen werden. Dazu gehören z. B. bei Anwälten die Kanzlei, der der Sender gehört, die gesetzliche Berufstitel und der Zustand, in dem die Berufstitel erteilt wurde, sowie die Benennung der Berufsordnung und Angaben darüber, wie diese zugreifbar sind.
Neben den gesetzlichen Anforderungen an den Content eines Imprints gibt es auch Anforderungen an die Integration in den Newsletter. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der Abdruck für den Adressaten leicht zu finden ist. Daher sollte das Aufdrucken in der E-Mail erfolgen und nicht hinter einem Verweis oder in anderen Dokumenten - wie z.B. Allgemeinen Geschäftsbedingungen - unterdrückt werden.
Weil viele Adressaten in E-Mails Bilderelemente sperren, muss das Abdruckmuster in textlicher Form zur Verfügung stehen. Die Tatsache, dass der Aufdruck als solcher eindeutig identifizierbar ist, ist ebenfalls Teil der Suchbarkeit. Sie muss daher mit einer einmaligen Kennzeichnung wie "Impressum" oder "Kontakt" ausgestattet sein. Gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner, der renommierten Anwaltskanzlei Bird&Bird, hat die argentinische Firma ARTEGIE AG eine Kontrollliste entwickelt, die Online-Vermarktern dabei unterstützt, die Rechtsrisiken der gewerblichen E-Mail-Übertragung zu minimieren: